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BFH, 16.01.2007 - VII R 35/03 (1) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- Judicialis
VO Nr. 3665/87 Art. 13 Abs. 1; ; VO Nr. 1538/91 Art. 6; ; VO Nr. 1538/91 Art. 7; ; ZK Art. 70; ; ZK Art. 71 Abs. 2
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
VO (EWG) Nr 3665/87 Art 3 Abs 4, ZK Art 70 Abs 1
Ausfuhrerstattung; Warenprobe; Zollbeschau
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 18.05.1993 - VII R 44/92
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus BFH, 16.01.2007 - VII R 35/03
Auch für eine Feststellung des Sachverhalts im Wege der Schätzung (§ 96 Abs. 1 FGO i.V.m. § 162 der Abgabenordnung --AO--; dazu Urteil des Senats vom 18. Mai 1993 VII R 44/92, BFHE 172, 190) fehlt es an jeder tragfähigen Grundlage.Aus der nunmehr vorliegenden, im Streitfall ergangenen diesbezüglichen Vorabentscheidung ist zu folgern, dass trotz der nicht ordnungsgemäßen Durchführung der Beschau hinsichtlich der Warenbeschaffenheit die Angaben der Klägerin in der Zollanmeldung nicht ohne weiteres gemäß Art. 71 Abs. 2 ZK zugrunde zu legen sind (so im Ergebnis schon Senatsurteil in BFHE 172, 190).
Obgleich nämlich Art. 71 Abs. 2 ZK auch bei einem Ausfuhrverfahren grundsätzlich unbeschadet dessen wird angewendet werden können, dass dem Ausführer und nicht der Zollbehörde die Feststellungslast für die erstattungsfähige Beschaffenheit der Ausfuhrware obliegt (Senatsurteil in BFHE 172, 190), sind der EuGH ebenso wie der erkennende Senat seit jeher davon ausgegangen, dass der Ausführer ungeachtet seiner Ausfuhranmeldung seine Angaben im Ausfuhrverfahren zu beweisen hat und im Falle deren Nichterweislichkeit die Feststellungslast trägt, sofern die Zollbehörde Anhaltspunkte dafür hat, dass sie unzutreffend sein könnten (vgl. statt aller das EuGH-Urteil in EuGHE 2005, I-10349).
- EuGH, 01.12.2005 - C-309/04
Fleisch-Winter - Ausfuhrerstattungen - Voraussetzung für die Gewährung - …
Auszug aus BFH, 16.01.2007 - VII R 35/03
Nach dem Urteil des EuGH vom 1. Dezember 2005 Rs. C-309/04 (EuGHE 2005, I-10349) versichere der Ausführer mit seinem Erstattungsantrag zumindest stillschweigend, dass seine Ware gesunde und handelsübliche Qualität habe; ihm obliege es nach dieser Entscheidung, nach den nationalen Beweisregeln nachzuweisen, dass diese Voraussetzung tatsächlich erfüllt ist, falls die Zollbehörden daran Zweifel äußern.Obgleich nämlich Art. 71 Abs. 2 ZK auch bei einem Ausfuhrverfahren grundsätzlich unbeschadet dessen wird angewendet werden können, dass dem Ausführer und nicht der Zollbehörde die Feststellungslast für die erstattungsfähige Beschaffenheit der Ausfuhrware obliegt (Senatsurteil in BFHE 172, 190), sind der EuGH ebenso wie der erkennende Senat seit jeher davon ausgegangen, dass der Ausführer ungeachtet seiner Ausfuhranmeldung seine Angaben im Ausfuhrverfahren zu beweisen hat und im Falle deren Nichterweislichkeit die Feststellungslast trägt, sofern die Zollbehörde Anhaltspunkte dafür hat, dass sie unzutreffend sein könnten (vgl. statt aller das EuGH-Urteil in EuGHE 2005, I-10349).
- EuGH, 07.09.2006 - C-353/04
Nowaco Germany - Verordnungen (EWG) Nrn. 1538/91 und 3665/87 - Zollkodex der …
Auszug aus BFH, 16.01.2007 - VII R 35/03
Aufgrund dieses Ersuchens hat der EuGH mit Urteil vom 7. September 2006 Rs. C-353/04 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2006, 349) Folgendes entschieden:.
- EuGH, 09.10.1973 - 12/73
Muras / Hauptzollamt Hamburg Jonas
Auszug aus BFH, 16.01.2007 - VII R 35/03
2 Z 15/73">17/73 --Muras--, EuGHE 1973, 963, und vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555). - BFH, 24.01.2006 - VII R 5/05
Einfuhrabgaben; Stichprobe
Auszug aus BFH, 16.01.2007 - VII R 35/03
Der Streitfall liegt insoweit anders als der vom erkennenden Senat mit Urteil vom 24. Januar 2006 VII R 5/05 (BFH/NV 2006, 1368) entschiedene, in welchem der Senat ein durch das Ergebnis der Untersuchung einer zweiten Probe erschüttertes Ergebnis der Untersuchung der anderen Probe, da beide Ergebnisse ordnungsgemäß gewonnen waren, für verwertbar und deshalb eine Anwendung des Art. 71 Abs. 2 ZK für ausgeschlossen gehalten hat, weil diese Vorschrift voraussetze, dass eine Prüfung der Zollanmeldung nicht stattgefunden hat. - EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
Frankreich / Kommission
Auszug aus BFH, 16.01.2007 - VII R 35/03
2 Z 15/73">17/73 --Muras--, EuGHE 1973, 963, und vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555). - BFH, 22.07.2004 - VII R 19/03
Vorlage an EuGH - Feststellung der handelsüblichen Qualität einer Ware
Auszug aus BFH, 16.01.2007 - VII R 35/03
Der erkennende Senat hat in den Verfahren eine Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eingeholt (Beschluss vom 22. Juli 2004, BFH/NV 2004, 1557).
- FG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 37/18
Einreihung von Holzplatten in die Kombinierte Nomenklatur (KN)
Das Gleiche gilt, wenn die Überprüfung der Anmeldung fehlerhaft vorgenommen worden ist; der Anmelder ist dann so zu behandeln, als hätte eine Überprüfung der Anmeldung überhaupt nicht stattgefunden (BFH-Urteil vom 16. Januar 2007 VII R 19/03, VII R 35/03, BFHE 216, 429 ).